Die BVA-DOG-Kommission für augenärztliche Fortbildung besorgt bei den Landesärztekammern auf Wunsch des Veranstalters die Fortbildungspunkte entsprechend den Bewertungskriterien der Muster-Fortbildungssatzung It. Beschluss des 107. Deutschen Ärztetages 2004.
Bei allen Veranstaltungen muss genau darauf geachtet werden, ob es sich um einen „Vortrag und Diskussion („Frontalveranstaltung")", oder um eine „Fortbildung mit konzeptionell vorgesehener Beteiligung jedes einzelnen Teilnehmers" handelt, da diese in unterschiedliche Kategorien mit differenter Bewertung fallen. Veranstaltungen mit mehr als 25 Teilnehmern gelten grundsätzlich als Veranstaltungen der Kategorie A oder B. Anerkannt werden nur Fortbildungen ab 45 Minuten.
Nicht zertifizierungsfähig sind z.B. Veranstaltungen, die nicht arztöffentlich sind d.h. nicht für jeden Arzt offen stehen, und Veranstaltungen, die sich ausschließlich mit Fragen der Gebührenordnung befassen. Fortbildungen mit Industriesponsoring ohne Einfluss auf den Inhalt sind zertifizierungsfähig. Wenn der Sponsor auf den Inhalt Einfluss nimmt, ist die Veranstaltung in der Regel nicht zertifizierungsfähig.
Fortbildungspunkte können nur bei bereits anerkannten Fortbildungsveranstaltungen erworben werden. Wir bitten daher, dem vollständig ausgefüllten Zertifizierungsantrag ein entsprechendes Veranstaltungsprogramm/Einladung mit Angabe des zeitlichen Ablaufs und Benennung aller Referenten spätestens 8 Wochen vor der Veranstaltung einzureichen! (PDF RTF)
Sie haben die Möglichkeit den Antrag auszudrucken oder eine direkte Dateneingabe vorzunehmen. Auf Wunsch senden wir Ihnen den Antrag aber auch gerne zu. Bitte beachten Sie jedoch, dass der Antrag unbedingt von dem verantwortlichen Augenarzt unterzeichnet werden muss und dass nur vollständig ausgefüllte Anträge bearbeitet werden können.
Nach Prüfung des Antrages durch die Kommission für die Augenärztliche Fortbildung und Bescheid der Landesärztekammer erhalten Sie eine Zertifizierungsbestätigung mit Angabe der Fortbildungspunkte sowie die Einstufung der Kategorie.
Wir melden Ihre Veranstaltung gemäß Ihrem Zertifizierungsantrag der zuständigen Landesärztekammer und übernehmen alle damit verbundenen Formalitäten. Voraussetzung für die Meldung an die Landesärztekammer ist, dass wir Ihren Zertifizierungsantrag spätestens 8 Wochen vor der Veranstaltung erhalten, da eine Bearbeitung durch die Landesärztekammer sonst nicht gewährleistet werden kann. Sobald uns die Anerkennung der Veranstaltung durch die Landesärztekammer vorliegt, werden wir Sie umgehend informieren und Ihnen ggf. Unterlagen der LÄK zur Verfügung stellen. Hinweis: Wenn die Veranstaltung von uns nicht an die Kammer gemeldet wird, werden den Teilnehmern diese Punkte voraussichtlich für ihr Kammerfortbildungszertifikat nicht anerkannt werden.
Wir veröffentlichen Ihre Veranstaltungen im Fortbildungskalender auf unseren Internetseiten sowie in den Zeitschriften „Der Augenarzt“ und „Der Ophthalmologe“.
Folgende Unterlagen erhalten Sie von der Kommission für die Augenärztliche Fortbildung:
Die Ihnen zur Verfügung gestellte Teilnahmebescheinigung können Sie als Kopiervorlage nutzen. Jeder Teilnehmer erhält nach Beendigung der Veranstaltung eine auf ihn ausgestellte Bescheinigung. Es ist zu gewährleisten, dass pro Teilnehmer nur eine Bescheinigung ausgehändigt wird. Bitte keine Blankobescheinigungen auslegen. Die Teilnahmebescheinigung hat nur mit Originalunterschrift des verantwortlichen Augenarztes oder/und einem Originalstempel und mit Angabe der Zertifizierungsnummer (!) Gültigkeit und sollte im Format DIN A4 ausgestellt werden. Bitte beachten Sie, dass Sie Teilnahmebescheinigungen mit Angabe von CME-Punkten nur an Ärzte ausgeben dürfen.
Grundsätzlich muss für jede Veranstaltung eine Teilnehmerliste geführt und 60 Monate (Kopie) aufbewahrt werden (für evtl. spätere Ausstellung von verloren gegangenen Teilnahmebescheinigungen oder nachträgliche Anfragen der Ärztekammer). Die weitere Bearbeitung der Teilnehmerlisten entnehmen Sie bitte dem nächsten Absatz.
Für den Elektronischen Informationsverteiler (EIV) hat jede(r) Arzt/Ärztin von der jeweils zuständigen (Landes-) Ärztekammer eine so genannte Einheitliche Fortbildungsnummer erhalten. Die Veranstalter oder die BVA-Geschäftsstelle in deren Auftrag lesen mit einem Barcode-Scanner die EFN-Nummern der teilnehmenden Ärzte einer Veranstaltung ein und leiten diese Daten an einen zentralen Server. Zu diesem Zweck ist es erforderlich die EFN-Aufkleber auf die dafür vorgesehene Teilnehmerliste anzubringen (nur so ist eine Zuordnung der Fortbildungspunkte auf das Punktekonto der Ärztekammer möglich). Zur Übermittlung der Teilnehmerdaten in das ElV-System der Ärztekammern, bitten wir dringend um Rücksendung der Teilnehmerlisten an die BVA-Geschäftsstelle sofort nach der Veranstaltung. Die Teilnehmerliste muss spätestens 10 Tage nach Veranstaltungstermin in der Geschäftsstelle vorliegen.
Bitte beachten Sie hier ggf. spezielle Hinweise der Landesärztekammer.
Gebührenordnung / Bearbeitungsgebühr