Teilnahmeberechtigung
Die AAD und ihr Veranstaltungsprogramm steht grundsätzlich dem bei den Einzelveranstaltungen genannten Zuhörerkreis offen.
Die Registrierungsterminals für Ihre online-Anmeldung stehen für Sie bereits am Montag, den 19. März 2012 in der Zeit von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr zur Verfügung.
Arzthelferinnen, OP- und Pflegepersonal sowie Orthoptistinnen und Auszubildende können die Veranstaltungen
- für ärztliches Assistenzpersonal
- für OP - und Pflegepersonal und
- des Themenbereichs Strabologie/Neuroophthalmologie
ohne eine Bestätigung des Praxisinhabers besuchen.
Für die anderen AAD-Veranstaltungen erbitten wir eine formlose Einverständniserklärung des Praxisinhabers bzw. des
ophthalmologischen Vorgesetzten in der Klinik. Für die Wetlabs und die Ultraschallkurse sind jedoch ausschließlich Ärzte
als Teilnehmer zugelassen.
Wir bitten Sie darum, grundsätzlich die in den Abstracts vom Kursleiter angegebene Information zum Zuhörerkreis zu
beachten.
In einigen Kursen ist die Teilnahme auf Ärzte beschränkt, in anderen Kursen auf Ärzte, die Mitglied des BVA bzw. der DOG
sind. Ein entsprechender Hinweis befindet sich unter den Angaben des Abstracts der jeweiligen Veranstaltung.
Teilnahme von Firmenmitarbeitern der Industrieaussteller an Veranstaltungen des wissenschaftlichen
Programms:
Firmenmitarbeiter haben bei der AAD 2012 wieder die Möglichkeit Kurse der AAD zu buchen. Dies ist jedoch frühestens ab
dem 01. März 2012 für die Industriefirmen möglich. Die Firmenmitarbeiter werden gebeten, sich den Referenten als solche vorzustellen.
Eine Buchung von Wetlabs, Drylabs, Ultraschallkursen und Seminaren, die von anderen als der eigenen Firma gesponsert werden,
ist nicht möglich.
Verbot von Filmaufnahmen durch Teilnehmer:
Die AAD-Programmkommission spricht sich für ein Verbot von Foto- und Filmaufnahmen durch Teilnehmer in den Veranstaltungen
aus. Bei Zuwiderhandlung kann der Teilnehmer der Veranstaltung verwiesen werden. Ausnahme: Es liegt eine schriftliche ausdrückliche
Genehmigung des Veranstalters für die Foto- oder Filmaufnahme vor.
Hinweis für Pressevertreter:
Vertreter der Presse erhalten an allen Kongresstagen
nur mit gültigem Presseausweis kostenlosen Zugang zur
Industrieausstellung.
Zu
kostenpflichtigen Veranstaltungen (Kursen etc.) gibt es für die Presse keinen kostenlosen Zugang. Pressevertreter können
vor Ort Kurse etc. zum Preis für Nicht-BVA- bzw. Nicht-DOG-Mitglieder buchen, sofern noch Plätze frei sind.